Batteriegesetzhinweise

Bitte beachten Sie folgende 

Hinweise zur Batterieentsorgung

Folgende Hinweise richten sich an diejenigen Kunden, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe  von Altbatterie gesetzlich verpflichtet, um deren fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Sie haben die Möglichkeit Altbatterien an kommunlaen Sammelstellen oder im Handel vor Ort abzugeben. Ebenso sind wir als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme derjenigen Batterien verpflichtet, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben. Diese Altbatterien können Sie entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Bayer Wohnmobilie - Karl Bayer, Marktplatz 4, 92714 Pleystein

2. Was bedeuten die Batteriesymbole?

Batterien sind mit verschiedenen Symbol gekennzeichnet. Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Soweit unter dem Mülltonnen-Symbol abgebildet, bedeuten die chemischen Bezeichnungen des jeweils in der Batterie eingesetzten Schadstoffes – ("Pb" für Blei, "Cd" für Cadmium und "Hg" für Quecksilber"):
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
 

3. Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien


Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind  verpflichtet, je Fahrzeugbatterie von Ihnen ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.

Der Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie bei einem Wertstoff- oder Recyclinghof haben Sie sich mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe Ihrer Kundennummer zur Erstattung des Pfands an uns zurückzuschicken.

Alternativ können Sie auch die bei uns erworbenen alte Starterbatterie zusammen mit dem

Pfandschein zur Erstattung des Pfandes direkt bei uns im o.g. Versandlager abgeben. Ein Versand der alten Starterbatterie ist auf Grund der Gefahrengutverordnung nicht zulässig.

 

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.